Inhalte mit dem Schlagwort „Beschlussverfügung“

23. März 2017

Ein innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesendetes Buch unterliegt der Buchpreisbindung

Bücherstapel mit einem aufgeschlagenen Buch auf Holz
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 25.11.2016, Az.: 4 HK O 6816/16

Grundsätzlich dürfen nach dem Prinzip der Buchpreisbindung neue Bücher nur zum gebundenen Ladenpreis verkauft werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem gebrauchte Bücher. Ein Buch ist gebraucht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat, indem es durch den Verkauf an einen Letztabnehmer in den privaten Gebrauch gelangt ist. Darunter fallen jedoch keine Bücher, die innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgesendet werden.

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28. Juli 2014

Kostenerstattungspflicht eines Abschlussschreibens

Urteil des LG Karlsruhe vom 03.07.2014, Az.: 15 O 19/14 KfH IV

Abschlusserklärungen im Anschluss eines einstweiligen Verfügungsverfahrens müssen innerhalb einer angemessenen Frist ab Zustellung der Beschlussverfügung unaufgefordert abgegeben werden. Erfolgt eine dahingehende Erklärung nicht rechtzeitig, hat der Antragsgegner die Kosten für das Verfassen eines Abschlussschreibens zu tragen. Der Antragsteller muss für die Entstehung der Gebühren nicht die Absicht beweisen, tatsächlich Hauptsacheklage erheben zu wollen.

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24. April 2009

Einstweilige Verfügung ohne Erfolg

Urteil des LG Wuppertal vom 18.03.2009, Az.: 3 O 480/08 Zur ordnungsgemäßen Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung ist es nötig, dass der Kläger sowohl die Beschlussverfügung, als auch die Antragsschrift mit ihren Anlagen zustellt. Es genügt nicht auf die Antragsschrift und ihre Anlagen lediglich Bezug zu nehmen. Damit die einstweilige Verfügung für den Antragsgegner klar nachvollziehbar begründet erscheint, ist eine Beifügung derer erforderlich.
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