Inhalte mit dem Schlagwort „Beschränkung“

25. November 2016

Eingeschränkte Digitalisierung bei vergriffenen Druckwerken

Buch liegt mit türkisem Buchrücken nach unten geöffnet da. Die Seiten bilden einen Fächer. Im Hintergrund befinden sich einige gestapelte Bücher
Urteil des EuGH vom 16.11.2016, Az.: C-301/15

Art. 2 Buchst. a und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sind dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende einer zugelassenen Verwertungsgesellschaft die Ausübung des Rechts überträgt, die Vervielfältigung und die öffentliche Wiedergabe sogenannter „vergriffener“ Bücher – das sind in Frankreich vor dem 1. Januar 2001 veröffentlichte Bücher, die nicht mehr gewerbsmäßig verbreitet und nicht mehr in gedruckter oder digitaler Form veröffentlicht werden – in digitaler Form zu erlauben, und es den Urhebern dieser Bücher oder deren Rechtsnachfolgern unter den von ihr festgelegten Voraussetzungen gestattet, dieser Ausübung zu widersprechen oder sie zu beenden.

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17. Juni 2014

Reisen auf eigene Gefahr?

Urteil des OLG Brandenburg vom 29.04.2014, Az.: 6 U 10/13

AGB-Klauseln eines Anbieters für Wohnmobilreisen und geführte Touren in Marokko, welche vorsehen, dass die Reise auf eigene Gefahr des Reisenden durchgeführt wird und dieser an allen Unternehmungen während der Reise auf eigene Verantwortung teilnimmt, sind unzulässig. Auch der Zusatz, dass der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Es muss vielmehr deutlich klargestellt werden, dass diese Beschränkung lediglich für Sachschäden erfolgt, eine Haftung für Körperschäden jedoch nicht generell ausgeschlossen ist.

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27. August 2010

Glücksspiel nur durch einen Anbieter EU-rechtlich zulässig

Urteil des EuGH vom 03.06.2010, Az.: C-258/08

Eine nationale Regelung, nach der die Veranstaltung von Glücksspielen nur einem einzelnen Anbieter erlaubt ist, ist europa-rechtlich nicht zu beanstanden. Nationale Gerichte sind ferner nicht verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Durchführungsmaßnahmen zur Sicherstellung dieser Regelung geeignet und verhältnismäßig sind, sofern die praktische Wirksamkeit der Regelung sicher gestellt wird und die Maßnahme keine zusätzlichen Beschränkungen gegenüber der Regelung enthält.
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10. August 2009

Service-Taxi für alle

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.07.2009, Az.: 11 U 68/08

Setzt die Zertifizierung als "Service-Taxi" voraus, eine Inanspruchnahme anderer Taxizentralen auszuschließen, stellt dies eine Verhinderung von Wettbewerb dar. Eine solche Ausschließlichkeitsbindung verhindert den Wettbewerb, da das Taxiunternehmen keine Vermittlungsleistungen von Dritten beziehen und/oder nutzen darf. Diese Beschränkung ist zur Verwirklichung des Effektivitätszieles nicht unerlässlich, wenn es einem Wettbewerber allein darum geht, die anderen nicht an den Vorteilen durch die verbesserten Qualitätsstandards teilnehmen zu lassen. Eine solche Wettbewerbsbeschränkung ist nicht freigestellt.
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