Bundeskartellamt mahnt HRS ab
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 10.02.2012
In einer Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt verlauten lassen, dass es die HRS GmbH wegen möglicher kartellrechtlicher Verstöße gemäß §§ 1, 20 UWG abgemahnt hat. Das Bundeskartellamt vertritt die Auffassung, dass die Meistbegünstigungsklausel von HRS, nach der die Hotelpartner dem Unternehmen bei Internetbuchungen und neuerdings auch an der Rezeption die jeweils besten Hotelpreise, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskosten anbieten müssen, eine Gefahr für den freien Wettbewerb darstellt.