Inhalte mit dem Schlagwort „Bestandsdaten“

07. Juli 2023

Auskunftsrecht über Bestandsdaten bei Google Maps

Person sitzt am Laptop
Beschluss des OLG Nürnberg vom 17.07.2019, Az.: 3 W 1470/19

Ein Auskunftsanspruch nach § 14 III TMG gegenüber einem Diensteanbieter wie Google besteht bei Erforderlichkeit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte. Eine Ein-Stern-Bewertung ohne wirkliche Erläuterung reicht dafür nicht aus. Sie ist als Meinungsäußerung mangels Schmähcharakter oder Erfüllung eines Straftatbestandes grundsätzlich zulässig. Denn zum Recht der freien Meinungsäußerung gehört auch, eine Meinung ohne nähere Erklärung aussprechen zu dürfen.

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20. Juli 2020

Bundesverfassungsgericht zum Verfahren „Bestandsdaten II“

Richterhammer auf Laptop
Beschluss des BVerfG vom 27.05.2020, Az.: 1 BvR 1873/13

Auch im zweiten Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des § 113 TKG und weiteren Fachgesetzen des Bundes hat das Bundesverfassungsgericht diese erneut für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden Normen verletzen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, so das Gericht. Aufgrund der verschiedenen Gesetze waren Polizei, BKA und Nachrichtendienste bisher dazu ermächtigt, sogenannte Bestandsdaten von Telekommunikationsanbietern abzufragen. Als Bestandsdaten zählen unter anderem Name, Anschrift und das Geburtsdatum des Anschlussinhabers. Die entsprechenden Vorschriften müssen nun bis Ende 2021 überarbeitet werden, bis dahin bleiben sie jedoch in Kraft.

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18. Dezember 2019

Betroffenenrechte bei Hassnachrichten durch den BGH gestärkt

Hasskommentare werden im Internet verbreitet
Beschluss des BGH vom 24.09.2019, Az.: VI ZB 39/18

a) Bei einem Gestattungsverfahren gemäß § 14 Abs. 3 -5 TMG handelt es sich um eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO.

b) § 14 Abs. 3 -5 TMG ist eine Rechtsvorschrift, die in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des in Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DS-GVO genannten Ziels darstellt, Art. 6 Abs. 4 DS-GVO.

c) Diensteanbieter im Sinne von § 14 Abs. 3 TMG sind alle Diensteanbieter im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG.

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