Kein Markenschutz für die Bezeichnung „Bachblüten“
Mangels Unterscheidungskraft ist die Bezeichnung „Bachblüten“ für die beanspruchten Waren nicht eintragungsfähig. Die Marke „Bachblüten“ ist geeignet dazu für die bekannte Bachblüten-Therapie des Edward Bach und dessen alternativ medizinisches Verfahren beschreibend zu sein und angesichts des nicht unerheblichen Bekanntheitsgrades dieser Therapie spricht einiges dafür, dass relevante Teile des allgemeinen Verkehrs diesen Zusammenhang erkennen.