Inhalte mit dem Schlagwort „BGB-InfoV“

05. April 2012

Zur Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV

Urteil des BGH vom 01.03.2012, Az.: III ZR 83/11 Eine Widerrufsbelehrung dergestalt, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt ist irreführend und nicht eindeutig. Eine Berufung auf § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV ist nur dann zulässig, wenn ein Formular verwendet wird, dass dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV hinsichtlich des Inhalts und der äußere Form vollständig entspricht. Wird hingegen selbständig in den Mustertext eingegriffen, kommt eine Berufung auf die Schutzwirkung nicht mehr in Betracht.
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19. Januar 2012

Veraltete Widerrufsbelehrung ist keine Bagatelle

Urteil des OLG Hamm vom 13.10.2011, Az.: I-4 U 99/11 Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung – es wurde auf die nicht mehr gültige BGB-InfoV verwiesen - stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich nicht um einen einen Bagatellverstoß.
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