Inhalte mit dem Schlagwort „Bildausschnitt“

15. April 2009

Fotografieren einer Dachterasse für die Eigentümerversammlung

Urteil des LG Köln vom 08.01.2009, Az.: 26 S 67/08

Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildern einer Dachterasse innerhalb der Eigentümerversammlung eines Wohnblocks ist nicht wegen urheberrechtlichen Belangen unzulässig. Jedoch können solche Abbildungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht betreffen, wenn diese nicht entsprechend auf den für die Eigentümerversammlung maßgeblichen Bildausschnitt fokussiert wurden.
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