Unwirksame Entgeltklauseln in Branchenbuchverzeichnissen
Pressemitteilung Nr. 123/2012 des BGH vom 26.07.2012, Az.: VII ZR 262/11
Gemäß § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB nicht Vertragsbestandteil, die insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages ungewöhnlich sind und mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen braucht. Somit ist eine Entgeltklausel für die Eintragung in ein Internet-Branchenverzeichnis unwirksam, wenn solche Dienste einerseits üblicherweise kostenlos angeboten werden und die Klausel im Gegensatz zum sonstigen Dokument derart unauffällig gestaltet und regelrecht versteckt ist, dass der Unterzeichner des Vertrages eine solche nicht vermuten muss.