Entgeltklausel in einem Formular für Brancheneintragung im Internet kann unwirksam sein
Beschluss des LG Flensburg vom 08.02.2011, Az.: 1 S 71/10
Enthält ein Formular für eine Brancheneintragung im Internet eine Klausel über ein jährliches Entgelt, so kann diese unter Umständen als ungewöhnliche und überraschende Klausel im Sinne des § 305 c I BGB unwirksam sein. Dies gilt zumindest dann, wenn die entsprechende Preisangabe "versteckt", also weder leicht erkennbar noch deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar ist und das Formular offensichtlich so gestaltet wurde, dass die Preisangabe vom Verwender übersehen werden sollte.