Inhalte mit dem Schlagwort „Buchungsvorgang“

11. September 2014

Unzulässige Gestaltung des Vorgangs bei Flugbuchungen

Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az.: 15 O 413/13

Ein Buchungssystem für Flüge eines Online-Reisevermittlers verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, wenn die Kunden durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs sowie unsachliche Warnhinweise in Form von "Popup-Fenstern" zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden. Der Hinweis auf die tägliche Anzahl von Flugverspätungen und die Warnung vor hohen Stornokosten, die nach ausdrücklicher Entscheidung gegen einen Reiseschutz erscheinen, schaffen eine Drohkulisse, die mit der Realität nicht übereinstimmt.

Die für bestimmte Zahlungsmittel erhobene Servicepauschale muss im Übrigen bereits beim ersten Buchungsschritt ausgewiesen und in den Flugpreis eingerechnet werden.

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11. Juli 2014

„Opt-out“ bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässig

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 22.01.2014, Az.: 2-06 O 379/13

Im Rahmen einer Online-Buchung von Flügen liegt ein Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften vor, wenn sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen den Abschluss einer Reiseversicherung entscheiden muss und diesen Buchungsschritt nicht ohne das Treffen einer Auswahl verlassen kann. Ein solcher unzulässiger "Opt-out" liegt nicht nur dann vor, wenn ein voreingestelltes Auswahlhäkchen entfernt werden muss, sondern auch, wenn der Kunde sich aktiv gegen eine zusätzliche Leistung entscheiden muss, indem er ein anderes Häkchen setzt.

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19. Februar 2013

„Name des Passagiers: noch unbekannt“ begründet Anspruch auf Erstattung des Flugpreises

Urteil des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 a) Der Inhalt eines unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel über ein automatisiertes Buchungs- oder Bestellsystem an ein Unternehmen gerichteten Angebots und einer korrespondierenden Willenserklärung des Unternehmens ist nicht danach zu bestimmen, wie das automatisierte System das Angebot voraussichtlich deuten und verarbeiten wird. Maßgeblich ist vielmehr, wie der menschliche Adressat die jeweilige Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf.
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