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04. Dezember 2009

Auch in Zukunft kein „Cannabis“-Bier

Urteil des EuG vom 19.11.2009, Az.: T-234/06

Das EuG entschied, dass die Wortmarke CANNABIS als lediglich beschreibendes Zeichen nicht eintragungsfähig ist. Die für die Waren Bier, Wein, Likör usw. begehrte Eintragung wurde verweigert, weil nach Auffassung des Gerichts dem Zeichen CANNABIS aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers ein beschreibender Charakter im Hinblick auf die betroffenden Waren zukomme, da Hanf bzw. Cannabis mit geringem THC-Gehalt tatsächlich zur Zubereitung der Waren verwendet werde. Dadurch werde das Zeichen zu einem beschreibenden Zeichen, das nicht die für die Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft aufweist.
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