Inhalte mit dem Schlagwort „Capri-Sonne“

25. Juni 2014

Die Standbodenbeutel-Verpackung des Getränks „Capri-Sonne“ genießt markenrechtlichen Schutz

Urteil des LG Braunschweig vom 20.12.2013, Az.: 22 O 1917/13

Dem Inhaber einer dreidimensionalen Marke (hier: "Capri-Sonne"), die allein aus der Verpackung der Waren besteht, stehen Unterlassungsansprüche wegen Verwendung der geschützten Packungsform durch einen Dritten zu, sofern die Gefahr einer Markenverwechslung besteht. Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn der geschützten Marke eine hervorgehobene Bekanntheit zukommt und der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher bereits allein die benutzte Form mit dieser Marke assoziiert.

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10. April 2014

Zur widerrechtlichen markenmäßigen Benutzung einer dreidimensionalen Marke

Urteil des LG Hamburg vom 16.10.2012, Az.: 416 HKO 87/12

Die Verwendung eines Standbeutels für fruchthaltige Erfrischungsgetränke, dessen Form nahezu identisch mit dem der "Capri-Sonne" ist, stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dem als dreidimensionale Marke eingetragenen "Capri-Sonne"- Standbeutel kommt aufgrund seines Bekanntheitsgrades und der Tatsache, dass Standbeutel im Bereich der fruchthaltigen Getränke in Deutschland alleinig für die "Capri-Sonne" als Verpackung verwendet werden, eine hohe Kennzeichnungskraft zu. Seine Formgestaltung wird vom Verkehrskreis vielmehr als Herkunftshinweis für den Markeninhaber verstanden, weshalb auch Verwechslungsgefahr besteht.

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