Inhalte mit dem Schlagwort „CE-geprüft“

13. November 2012

„CE-geprüft“ irreführende Angabe

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21.06.2012, Az.: 6 U 24/11 Die Werbeangabe „CE-geprüft“ ist irreführend, wenn es sich bei dem gekennzeichneten Spielzeug lediglich um ein rechtskonformes Produkt handelt und der Verwender mit dieser Angabe nur die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften bestätigt. Denn das CE-Zeichen erweckt bei dem angesprochenen Verkehr den Eindruck, die beworbenen Waren seien durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle überprüft worden.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a