„Comfort Fit“ keine Marke für Windeln
Beschluss des BPatG vom 22.07.2010, Az:: 25 W (pat) 231/09
Die Eintragung der Wortfolge „Comfort Fit“ als Marke für Windeln scheitert daran, dass sie vom Verkehr lediglich warenbeschreibend wahrgenommen werde. Der Verbraucher assoziiere damit Tragekomfort, wohingegen eine hinreichende Unterscheidungskraft fehle. Folglich scheide die Eintragung als Marke aus.
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