Unfassbar, die Rechnung ist lauter!
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2009, Az.: 38 O 34/09
In einer Community registrierten Verbrauchern werden erstmals Rechnungen für die weitere Nutzung des Netzwerkes geschickt, nachdem sie zuvor über die Änderung der AGB, was erst die Kostenpflichtigkeit ermöglicht hat, informiert worden sind. Für die Unlauterkeit dieser Forderung reicht es nicht aus, dass diese auf einem Vertrag beruht, der sein Zustandekommen unlauteren Methoden verdankt. Auch ist der Verbraucher durch die zugeschickte Rechnung über eine wohl unberechtigte Forderung nicht in seiner Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit oder in einer Zwangslage ausgenutzt worden.
WeiterlesenIn einer Community registrierten Verbrauchern werden erstmals Rechnungen für die weitere Nutzung des Netzwerkes geschickt, nachdem sie zuvor über die Änderung der AGB, was erst die Kostenpflichtigkeit ermöglicht hat, informiert worden sind. Für die Unlauterkeit dieser Forderung reicht es nicht aus, dass diese auf einem Vertrag beruht, der sein Zustandekommen unlauteren Methoden verdankt. Auch ist der Verbraucher durch die zugeschickte Rechnung über eine wohl unberechtigte Forderung nicht in seiner Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit oder in einer Zwangslage ausgenutzt worden.