Inhalte mit dem Schlagwort „CONVERSE“

19. März 2012

Zur Beweispflicht beim Handeln mit (angeblichen) Fälschungen

Pressemitteilung des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 52/10

Die Beweislast dafür, dass es sich bei einem angebotenen Produkt um Originalmarkenware handelt, trägt grundsätzlich der Händler, wobei der Markeninhaber Umstände vortragen muss, die für eine Fälschung sprechen. Weiterhin trifft den Händler die Beweislast dafür, dass die Waren vom Markeninhaber selbst oder mit dessen Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden.
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11. Februar 2010

Keine Chance für „CONVERSE“-Plagiate

Urteil des LG Hamburg vom 19.05.2009, Az.: 312 O 243/09 Eine Lizenznehmerin der amerikanischen CONVERSE Inc. erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen eine Großmarktkette, die zunächst gefälschte "CONVERSE"-Schuhe in Werbeprospekten bewarb und anschließend auch zum Verkauf anbot. Durch den Vertrieb mit der gefälschten Ware werden die Markenrechte der Antragstellerin verletzt. Nach einer umfassenden Untersuchung der Plagiate konnte das Gericht anhand verschiedener Details wie z. B. die fehlerhafte Anbringung des Innenlabels von der Fälschung der Schuhe überzeugt werden. 

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