Inhalte mit dem Schlagwort „Daten-Roaming“

10. Dezember 2018

Zusatzangebot „StreamOn“ der Telekom für Streamingdienste rechtswidrig

Mann hält Smartphone mit Icons
Beschluss des VG Köln vom 20.11.2018, Az.: 1 L 253/18

Das zu verschiedenen Mobilfunktarifen der Telekom kostenlos zubuchbare Angebot „StreamOn“ verstößt gegen den Grundsatz der Netzneutralität und europäische Roaming-Regelungen. Das Zusatzangebot ermöglicht dem Kunden, Datenmengen im Inland in gedrosselter Geschwindigkeit für Audio- und Videostreaming zu nutzen, ohne dass diese Daten auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Die Drosselung der Datenübertragungsrate steht im Widerspruch zum Grundsatz der Netzneutralität, nach dem Anbieter bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten den gesamten Verkehr gleich behandeln müssen. Zudem verstößt die Beschränkung des Angebots auf die Nutzung im Inland gegen die Roaming-Verordnung der EU, wonach im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich zur Inlandsnutzung anfallen dürfen.

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27. November 2015

Zur Rückzahlung von Roaming-Gebühren im EU-Ausland

Kind hält Handy in der Hand im Hintergrund eine Weltkarte
Urteil des AG Düsseldorf vom 01.10.2014, Az.: 24 C 3609/14

Informiert ein Telekommunikationsunternehmen seine Kunden nicht ausreichend über die anfallenden Kosten pro verbrauchter Dateneinheit, so steht dem Verbraucher auch dann ein Teil-Rückzahlungsanspruch der bereits gezahlten Nutzungsgebühren zu, wenn dieser die weitere Abrechnung nach Erreichen eines vom Netzanbieter eingerichteten Kostenlimits selbst freigeschaltet hat. Ein allgemeiner Hinweis auf die Tarifdetails bei Einreise in das jeweilige Land genügt dabei nicht. Ein solcher Anspruch ergibt sich aus den vertraglichen Nebenpflichten zum Schutz und Rücksichtnahme des Vertragspartners in Verbindung mit den Regelungen der EU-Roaming-Verordnung, welche auch im EU-Ausland entsprechend Anwendung findet.

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02. Juli 2014

Erneute Senkung der Preisobergrenze für Roaminggebühren ab 01. Juli 2014

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 24.06.2014 Die Europäische Kommission hat am 24.06.2014 bekannt gegeben, dass die Roamingaufschläge ab 01. Juli 2014 weiter gesenkt werden. Als neue Roaming-Obergrenzen innerhalb der EU gelten damit folgende Brutto-Beträge: abgehende Gespräche: 0,228 EUR, ankommende Gespräche: 0,06 EUR, SMS: 0,072 EUR und Datenroaming (pro MB): EUR 0,24 EUR. Im Bereich des Datenroaming ist der Preis damit um mehr als 50% gesenkt worden. Eine derartige Preissenkung wurde schon bei der letzten Anpassung gut von den Verbrauchern aufgenommen: Die Datennutzung ist deutlich gestiegen. Geplant ist bereits der nächste Schritt: Roamingaufschläge sollen ganz abgeschafft werden. Eine derartige Umsetzung könnte schon bis Ende diesen Jahres erfolgen.
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