Inhalte mit dem Schlagwort „Dienstausübung“

28. September 2010

Polizisten und Staatsanwälte keine Personen der Zeitgeschichte

Urteil des OLG Celle vom 25.08.2010, Az.: 31 Ss 30/10 Sind Polizeibeamte und Staatsanwälte im Rahmen ihrer Dienstausübung an keinem Verfahren von großem öffentlichen Interesse beteiligt, sind sie keine Personen der Zeitgeschichte. Die Veröffentlichung von Bildnissen dieser Personen, die sie bei einer Hausdurchsuchung zeigen, ist daher ohne deren Zustimmung unzulässig. Die Veröffentlichung des Porträtgemäldes eines Staatsanwaltes ist dagegen, solange keine Herabwürdigung stattfindet, zustimmungsfrei, da die Kunstfreiheit des Urhebers dem Persönlichkeitsrecht des Porträtierten grundsätzlich vorgeht.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a