Ohne Namensanmaßung kein Anspruch auf Verzicht einer Domainregistrierung
Urteil des OLG Köln vom 19.03.2010, Az.: 6 U 180/09 Der Verzicht auf die Registrierung eines prioritätsjüngeren ähnlichen Domainnamens kann nur verlangt werden, wenn jede Belegung der zugehörigen Webseite notwendig die Voraussetzungen einer Kennzeichenverletzung erfüllt. Der streitgegenständliche Domainname "www.dsds-news.de" führt nicht mit jeder Benutzung zu einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen "DSDS" der Fernsehsendung.
Weiterlesen