Inhalte mit dem Schlagwort „dolo-agit-Einrede“

02. Mai 2017

Bearbeiterurheberrecht ergibt ein von der Zustimmung des Originalwerkurhebers unabhängiges Verbietungsrecht

Frau mit ausgestreckter Hand (Stop)
Urteil des OLG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 5 U 23/16

Weist die Bearbeitung eines urheberrechtsgeschützten Werkes ein gewisses eigenschöpferisches Gepräge auf, sind zwei urheberrechtsschutzfähige Werke entstanden. Der Inhaber der Nutzungsrechte an einem Bearbeiterurheberrecht hat hinsichtlich der Bearbeitung ein selbstständiges Verbietungsrecht. Dieses kann er ohne Zustimmung des Originalurhebers geltend machen, obwohl er die Bearbeitung ohne dessen Zustimmung nicht benutzen darf. Ein solches Verbietungsrecht stellt ein gegenstehendes Recht im Sinne des § 13 MarkenG dar und begründet einen markenrechtlichen Löschungsanspruch.

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23. Juli 2015

Forderung auf Leistung aufgrund eines „Cold Calls“ unzulässig

Telefonterror, Männchen umgeben von Telefonhörern
Urteil des AG Bonn vom 23.06.2015, Az.: 109 C 348/14

Ob bei einem Werbeanruf ohne Einwilligung des Angerufenen (sog. „Cold Call“), der eine Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs darstellt, ein wirksamer Vertrag mit daraus resultierenden Forderungen des Anrufers zustande gekommen ist, kann dahingestellt bleiben, da der unerlaubt Angerufene dem Anrufer jedenfalls einen eigenen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe entgegenhalten kann (sog. dolo-agit- Einwendung aus dem Grundsatz Treu und Glauben, § 242 BGB).

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