Inhalte mit dem Schlagwort „Drohung“

22. Januar 2014

Unzulässige Drohung eines Inkassobüros mit SCHUFA-Eintrag

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2013, Az.: 13 U 64/13

Droht ein Inkassobüro bei einer inzwischen bestrittenen Forderung wiederholt damit, einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen, stellt dies eine drohende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Der vermeintliche Schuldner hat allein durch eine solche Androhung bereits einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Inkassobüro.

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14. Januar 2014

Versuchte Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

Beschluss des BGH vom 05.09.2013, Az.: 1 StR 162/13

Ein unberechtigtes anwaltliche Mahnschreiben kann als versuchte Nötigung gewertet werden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es mit den Grundsätzen des geordneten Zusammenlebens unvereinbar, wenn ein Anwalt seine Autorität als Organ der Rechtspflege dazu ausnutzt, um bei Abmahnungen Behauptungen und Androhungen aufzustellen, die juristische Laien zur Erfüllung von angeblich bestehenden und scheinbar rechtlich geprüften Ansprüchen bewegen sollen.

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05. August 2010

Drohung mit SCHUFA-Eintrag bei nichtbestehender Forderung rechtswidrig

Urteil des AG Leipzig vom 13.01.2010, Az.: 118 C 10105/09 Eine Datenübermittlung an die SCHUFA ohne eine Einwilligung des Betroffenen ist nur zulässig, soweit die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Eine Übermittlung scheidet aus, wenn die geltend gemachte Forderung offensichtlich nicht besteht. Der Betroffene kann in diesem Fall eine angedrohte Datenübermittlung an die SCHUFA mittels einer einstweiligen Verfügung untersagen.
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24. August 2009

Drohung mit Strafanzeige – Urteil gegen Abzocke

Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az.: 2 O 268/08 Die Richter des LG Mannheim entschieden, dass die Drohung mit einer Strafanzeige zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, die in Wirklichkeit überhaupt nicht bestehen, unzulässig ist. Im vorliegenden Prozess ging es um eine Firma, die auf ihrer Internetseite kostenlose Software-Progamme zum Download angeboten hat. Für den vermeintlich kostenlosen Download-Vorgang musste sich der Nutzer lediglich mit seinem Namen und seiner Email-Adresse anmelden. Später erhielten die Nutzer jedoch eine Zahlungsaufforderung für das Herunterladen. Auf die tatsächlichen Kosten wurde allerdings nur sehr unfällig hingewiesen. Um auch Minderjährige, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, zur Kostenbegleichung zu bewegen, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.
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