Inhalte mit dem Schlagwort „durchschnittliche Kennzeichnungskraft“

11. Januar 2012

„aviva“ vs. „avita“

Beschluss des BPatG vom 11.11.2011, Az.: 27 W (pat) 601/10 Zwischen den Marken „aviva“ und „avita“ besteht bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft Verwechslungsgefahr. Das angegriffene Zeichen hält den bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Dienstleistungen den zu fordernden deutlichen Markenabstand nicht ein. Es besteht bereits die schriftbildliche Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen, da nur der Buchstabe „v“ durch den Buchstaben „t“ ersetzt wurde. Auch in klanglicher Hinsicht ist von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, da die beiden Marken in Silbenzahl, Sprachklang und Sprechrhythmus übereinstimmen.
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25. November 2011

Maalox/Melox-GRY

Beschluss des BGH vom 01.06.2011, Az.: I  ZB 52/09 a) Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die verschiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für die Verwirklichung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich aus.
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16. September 2011

„CIROCOM“ vs. „CIROSEC“

Beschluss des BPatG vom 24.08.2011, Az.: 29 W (pat) 39/10

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Marke „CIROSEC“ und in Anbetracht der nur entfernten Dienstleistungsähnlichkeit, hält die Marke „CIROCOM“, aufgrund der Unterschiede in den Schlusssilben, den erforderlichen (geringen) Markenabstand ein.
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