e discovery als Marke nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 19.10.2010, Az.: 27 W (pat) 545/10
Mangels Unterscheidungskraft wurde die Eintragung der Bildmarke e discovery zurückgewiesen. Auch die grafische Darstellung ändere nichts daran, dass der Durchschnittsverbraucher die Bildmarke nur als einen Hinweis auf elektronisches Suchen wahrnehme.
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