Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen
Pressemitteilung Nr. 213/2009 des BGH zum Urteil vom 14.10.2009, Az.: VIII ZR 354/08
Ein Autohändler darf bei Verkauf eines Kraftfahrzeugs die Einstandspflicht aus einem Garantievertrag im Schadensfall nicht unter die Bedingung stellen, dass der Käufer Wartungs- oder Pflegearbeiten beim Verkäufer bzw. Garantiegeber durchführen muss. Eine solche "Inspektionsklausel" in einem Garantievertrag ist wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.