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18. Dezember 2009

„EM 2012“ fehlt Unterscheidungskraft als Marke

Beschluss des BPatG vom 25.11.2009, Az.: 25 W (pat) 35/09
Der Begriff "EM 2012" wird im Verkehr nicht als Herkunftsangabe, sondern als Hinweis auf die Fußball- Europameisterschaft 2012 verstanden und nicht als Herkunftsangabe für das entsprechend ausgezeichnete Produkt. Desweiteren werden einige Warengruppen derart beworben und designt, dass sie einen Bezug zu diesem Ereignis herstellen, wodurch der Begriff weiter an Identifikationswirkung in diesen Bereichen verliert und als Marke nicht geeignet ist.
Hierzu verweisen wir auch auf den gleichlautenden Beschluss zur Marke "WM 2010"
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