Visualisierte Links können Persönlichkeitsrechte verletzen
Urteil des LG Köln vom 17.06.2009, Az.: 28 O 662/08 Wird ein Bild in einer Personensuchmaschine nicht nur als reiner Hyperlink sondern als "embedded-Inhalt" auf der Internetseite dargestellt, ist es Teil der dargestellten Seite. Daher muss der Seiteninhaber für diese Fälle auch zur Darstellung des Bildes berechtigt sein. Ansonsten verbreitet er es rechtswidrig und setzt sich der Gefahr von Abmahnungen aus. Dass das Bild an sich gar nicht auf den Servern der entsprechenden Seite selbst gespeichert ist, ist unerheblich.
Weiterlesen