Inhalte mit dem Schlagwort „Empfangsbestätigung“

26. Juni 2015

Werbung in automatisch generierter E-Mail zulässig

rotes Verbotsschild mit durchgestrichenem schwarzen Briefumschlag
Urteil des LG Stuttgart vom 04.02.2015, Az.: 4 S 165/14

Eine Werbeanzeige am Ende einer automatisch generierten E-Mail zur Eingangsbestätigung einer vorherigen Kontaktaufnahme stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es fehlt die notwendige Erheblichkeit der Verletzungshandlung.

Der für die Erheblichkeit erforderliche, erhöhte Aufwand seitens des E-Mail-Empfängers kann nicht angenommen werden, wenn eine Öffnung der Mail, wie hier bei einer Eingangsbestätigung, ohnehin erfolgt wäre. Desweiteren kann eine solche Werbeanzeige nicht mit einer „klassischen“ Werbemail verglichen werden, da eine automatisch generierte Antwort-E-Mail erst nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Verbraucher versendet wird. Die Gefahr weiterer Mails scheidet somit ohne eigenes Zutun aus.

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12. Mai 2014

Automatische Empfangsbestätigungen können unerwünschte E-Mail Werbung darstellen

Urteil des AG Stuttgart-Bad Cannstatt vom 25.04.2014, Az.: 10 C 225/14

Die Zusendung unerwünschter Werbung per E-Mail an Verbraucher stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und löst einen Unterlassungsanspruch aus. Unter dieses Spam-Verbot fallen dabei auch automatisierte Eingangsbestätigungen für den Erhalt von E-Mails (sog. Autoreplys), sofern diese Werbung enthalten. Dies gilt selbst dann, wenn sich die Werbung lediglich im Abspann der E-Mail befindet, da für einen Verstoß bereits der Versuch ausreicht, ein Produkt oder Leistungen zu bewerben.

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