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25. Januar 2012

Irreführung mittels PostIdent

Urteil des KG Berlin vom 21.10.2011, Az.: 5 U 93/11 Das Vorenthalten der Information über die vertragskonstituierende Bedeutung der Unterschrift im Rahmen des PostIdent-Verfahrens stellt eine unlautere Irreführung durch Unterlassen dar.
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