Inhalte mit dem Schlagwort „Energiesparverordnung“

02. Februar 2016

Makler nicht zur Veröffentlichung von Energieausweisen verpflichtet

Energie-Effizienz-Klassen dargestellt unter dem Modell eines Hauses
Urteil des LG Bielefeld vom 06.10.2015, Az.: 12 O 60/15

Ein Immobilienmakler ist im Rahmen einer Immobilienanzeige nicht verpflichtet, den Energieausweis des jeweiligen Objektes zu veröffentlichen. Eine solche Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Pflichtangaben in Immobilienanzeigen trifft nach § 16 a EnEV einzig den Verkäufer oder Vermieter der Immobilie.

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