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28. April 2015

Nachträgliche Änderung eines eBay-Angebots ist nur ausnahmsweise zulässig

Weißes Auto, das auf einigen Geldstücken steht
Urteil des AG Dieburg vom 15.04.2015, Az.: 20 C 945/14

Laut eBay-AGB ist es einem Anbieter gestattet, sein Angebot vorzeitig zurückzunehmen oder zu ändern, wenn er dazu gesetzlich berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird die Änderung nicht Inhalt des zunächst veröffentlichten Angebots, vielmehr kommt bei Ablauf der festgesetzten Auktionszeit ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zu den ursprünglichen Konditionen zu Stande. Die Änderung berechtigt also auch den Bietenden nicht zur Rücknahme seines Gebots.

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