Öffentlich zugängliche Fotos dürfen von Personensuchmaschinen grundsätzlich verwendet werden
Urteil des LG Hamburg vom 16.06.2010, Az.: 325 O 448/09
Das Landgericht Hamburg entschied, dass die Personensuchmaschine "123people.de" im Internet öffentlich zugängliche Fotos verwenden und publizieren darf. Es kann objektiv von einem konkludenten Einverständnis des Abgebildeten ausgegangen werden, wenn dieser sein Foto nicht gegen den Zugriff von Personensuchmaschinen gesperrt hat.