Speicherung digitaler Fingerabdrücke in Reisepässen
Urteil des EuGH vom 17.10.2013, Az.: C-291/12 Die Aufnahme von digitalen Fingerabdrücken in deutschen Reisepässen ist nach europäischem Unionsrecht rechtmäßig. Mit dieser Speicherung im Reisepass liegt zwar ein Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vor, allerdings ist dieser Eingriff gerechtfertigt, um eine betrügerische Verwendung des Dokuments zu unterbinden.
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