Inhalte mit dem Schlagwort „Fachkreise“

06. Juli 2015

Anwendungsbeobachtung als Werbemaßnahme für ein Arzneimittel

Zwei Personen sind in einem Labor. Vor ihnen steht eine blaue und eine rote Flüssigkeit.
Urteil des OLG Hamburg vom 29.01.2015, Az.: 3 U 81/14

Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme ist auf das Verkehrsverständnis eines durchschnittlich informierten, vernünftigen Adressaten abzustellen, an die sich die Werbung richtet. Hier kann auch der Fachkreis der Adressaten maßgeblich sein. Allerdings ist eine Werbung für ein Arzneimittel mit Ergebnissen einer Anwendungsbeobachtung und Sternchenhinweis irreführend, wenn es sich hierbei nicht um eine klinische Studie oder wissenschaftliche Erkenntnis handelt.

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10. Februar 2014

Keine Verwechslungsfähigkeit zwischen der Marke CORDIUS und Cordia

Beschluss des BPatG vom 18.12.2013, Az.: 29 W (pat) 14/12

Zwischen der prioritätsjüngeren Marke CORDIUS und der älteren Marke Cordia liegt keine Verwechslungsgefahr vor, da die signifikanten geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen den beiden Markenwörtern sowohl klanglich, als auch schriftbildlich deutlich wahrnehmbar sind.  Richten sich die Vergleichsmarken an Fachkreise aus Handel, Wirtschaft und dem Finanzwesen, lassen diese bereits berufsbedingt eine angemessene Sorgfalt walten, aber auch der Durchschnittsverbraucher begegnet Finanzdienstleistungen grundsätzlich mit erhöhter Aufmerksamkeit.

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25. November 2011

Maalox/Melox-GRY

Beschluss des BGH vom 01.06.2011, Az.: I  ZB 52/09 a) Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die verschiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für die Verwirklichung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich aus.
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