Fahrzeugrestwertermittlung
Urteil des BGH vom 13.01.2009, Az.: VI ZR 205/08 Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.
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