Farbkombination Grau-Rot nicht als europäische Marke für Eisenbahn- Dienstleistungen eintragungsfähig
Urteil des EuG vom 12.11.2010, Az.: T- 404/09 Der Farbkombination steht das absolute Eintragungshindernis der mangelnden Unterscheidungskraft entgegen. Die Farben Grau und Rot haben, weder jeweils für sich genommen noch in Verbindung, Unterscheidungskraft. Im Bereich der Transport- Dienstleistungen werden diese oft zu dekorativen oder funktionalen Zwecken eingesetzt und auch in dieser Funktion wahrgenommen. Außerdem würde die Antragsstellerin durch die Eintragung in unzulässiger Weise ein Monopol für diese im Eisenbahnsektor übliche Farbkombination erhalten.
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