Inhalte mit dem Schlagwort „Fehler“

13. Juni 2014

Keine Werbung mit Hotelsternen für Ferienwohnung

Urteil des LG Koblenz vom 17.12.2013, Az.: 4 HK O 86/13

Die Onlinewerbung einer Ferienwohnung in der Kategorie „Hotels“ ist unzulässig, wenn die Wohnung mit 4 Sternen beworben wird, dabei jedoch nicht darauf hingewiesen wird, dass diese Bewertung durch den Deutschen Tourismusverband erfolgte. Verbraucher werden hierdurch in die Irre geleitet, da sie bei einer bloßen Sternebewertung ohne aufklärenden Zusatz davon ausgehen, dass es sich um eine offizielle Sterne-Klassifizierung durch die DEHOGA handelt. Diese kann jedoch gerade nur für Hotels, und nicht Ferienwohnungen erteilt werden. Wurde die Einordnung unter „Hotels“ von  dem Onlineportal vorgenommen, muss sich der Betreiber dessen Fehler zurechnen lassen.

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02. August 2010

Schadensersatzanspruch wegen unterbrochenem Telefonanschluss

Beschluss des OG Köln vom 04.06.2010, Az.: 1 W 8/10 Ist aufgrund eines Fehlers des Telekommunikationsanbieter der Telefonanschluss unterbrochen worden und auch sonst kein Telefonanschluss verfügbar, so steht einem Rechtsanwalt ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Da die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt in der Regel telefonisch erfolgt, ist davon auszugehen, dass dem Rechtsanwalt hierdurch ein Schaden entstanden ist. Wird die telefonische Erreichbarkeit dann infolge eine Notschaltung wiederhergestellt, ist ab diesem Zeitpunkt jedoch die Wahrscheinlichkeit eines Vermögenschadens zu verneinen.
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10. Mai 2010

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, aber gesetzeskonformes tatsächliches Verhalten

Urteil des OLG Hamm vom 17.07.2008, Az.: 4 U 97/08

Ist eine Widerrufsbelehrung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, so besteht ein Anspruch darauf, diese einheitlich verbieten zu lassen, ohne dass der Gläubiger sich mit einer Zerlegung in die einzelnen Bestandteile zufrieden geben muss. Soweit die Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Kosten der Rücksendung an ein tatsächliches Verhalten anknüpft, könnte einer Vertragsstrafe entgangen werden, wenn trotz fehlerhafter Belehrung über die Kostentragung die Kosten dem Verbraucher tatsächlich nicht aufgebürdet werden. Eine solche Erklärung bietet somit keinen hinreichenden Schutz vor der fehlerhaften Belehrung und beseitigt die Wiederholungsgefahr daher nicht.
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