Inhalte mit dem Schlagwort „Fernabsatz“

04. Mai 2016 Top-Urteil

Fernabsatzverträge können grundsätzlich ohne Angabe eines Grundes widerrufen werden

Widerruf im Gesetz
Urteil des BGH vom 16.03.2016, Az.: VIII ZR 146/15

a) Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht.

b) Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) kommt nur ausnahmsweise - unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers - etwa bei arglistigem oder schikanösem Verhalten des Verbrauchers in Betracht (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08, BGHZ 183, 235 Rn. 17, 20).

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21. Juli 2015

Widerrufsrecht auch bei online gekauftem Heizöl nicht ausgeschlossen

Nahaufnahme eines Heizkörperthermostats, der auf 5 zeigt
Urteil des BGH vom 17.06.2015, Az.: VIII ZR 249/14

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs.4 Nr. 6 BGB aF ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.

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06. Mai 2015

Kein Widerrufsrecht bei online gekauftem Heizöl

Nahaufnahme eines Heizkörperthermostats, der auf 5 zeigt
Urteil des Landgrichts Bonn vom 31.07.2014, Az.: 6 S 54/14

Ein über das Internet geschlossener Vertrag über die Lieferung von Heizöl kann nicht widerrufen werden, da es sich nicht um eine Ware mit fixem Preis handelt, sondern preislichen Schwankungen der Börsensituation unterlegen ist. Das Widerrufsrecht ist nämlich bei Verträgen ausgeschlossen, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

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04. Mai 2015

Individuelle Anfertigung nicht immer von Widerruf ausgeschlossen

roter Widerruf-Stempel-Abdruck auf weißem Hintergrund
Urteil des AG Dortmund vom 28.04.2015, Az.: 425 C 1013/15

Eine individuell hergestellte und über einen Online-Shop erworbene Sache kann nicht zwingend nach § 312g II Nr.1 BGB vom Widerruf ausgeschlossen werden. Hierfür ist entscheidend, dass dem Unternehmer kein, über die Rücknahme selbst hinausgehender, wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Ein solcher Nachteil liegt vor, wenn die Sache auf Wunsch des Verbrauchers so individualisiert ist, dass diese im Falle einer Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, womit eine Rücknahme nicht zumutbar erscheint. Wurde die individualisierte Sache (hier: Sitzgarnitur) in einer Kombination gefertigt, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nachgefragt wird, so kann nicht angenommen werden, dass ein erneuter Absatz seitens des Unternehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

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11. August 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

Urteil des KG Berlin vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12

Grundsätzlich besteht keine wettbewerbsrechtliche Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher bei Ausschluss des Widerrufsrechts im Einzelnen über die konkreten Umstände der Unzumutbarkeit eines Rückbaus von individuell angefertigten Gegenständen aufzuklären. Es kann jedoch eine wettbewerbsrechtliche Irreführung in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das Widerrufsrecht wider besseren Wissens gänzlich leugnet.

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25. Juli 2014

Überhöhte Wertersatzforderungen einer Online-Partnervermittlung

Urteil des LG Hamburg vom 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14

Die überhöhten Wertersatzforderungen einer Online-Partnervermittlung im Falle der Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts durch den Verbraucher verstoßen sowohl gegen die alte als auch gegen die neue gesetzliche Regelung über die Höhe des Wertersatzes für Dienstleistungen. Die überhöhten Forderungen stellen zugleich eine Irreführung des Verbrauchers dar und verstoßen daher auch gegen Wettbewerbsrecht. Der vom Verbraucher zu leistende Wertersatz ist auf der Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises anhand des Verhältnisses der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung zu der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung zu berechnen.

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25. Juni 2014

Endpreis muss Serviceentgelt enthalten

Urteil des OLG Koblenz vom 04.06.2014, Az.: 9 U 1324/13

Der in einer Werbeanzeige angegebene Endpreis (hier: Reise bzw. Kreuzfahrt) muss gemäß der Preisangabenverordnung alle Kosten beinhalten, die auf jeden Fall und ohne Wahlmöglichkeit für den Kunden anfallen und bereits im Vorfeld konkret bezifferbar sind. Ein sog. "Sternchenhinweis", durch den auf möglicherweise weitere anfallende Kosten neben dem Endpreis aufmerksam gemacht werden soll, ist nur dann zulässig, wenn sie für beliebig zu wählende Zusatzleistung zu erbringen sind.

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05. Dezember 2013

Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

Urteil des LG Leipzig vom 26.07.2013, Az.: 08 O 3495/12 Ein Online-Händler kann grundsätzlich sein Angebot auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass verbraucherschützende Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für einen solchen Ausschluss von Privatkunden ist, dass dieser für den Besteller transparent und klar ist. Eine entsprechende AGB-Klausel und verschiedene Hinweise auf der Internetseite, dass es sich um einen B2B-Marktplatz handelt, die aber leicht übersehen werden können, reichen hierfür nicht aus.
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21. Oktober 2010 Top-Urteil

BGH – keine Textform bei Widerrufsbelehrung auf Webseite

Schwarz-weiß Bild zeigt einen Mann in Anzug, der ein Schriftstück unterschreibt.
Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 66/08

Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus, wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.

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