Inhalte mit dem Schlagwort „Feststellungsinteresse“

05. August 2019

Kein Auskunftsanspruch, wenn keine Anhaltspunkte, dass Informationen unvollständig

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Urteil des LG Köln vom 18.03.2019, Az.: 26 O 15/18

Laut LG Köln ist ein Feststellungsinteresse als besondere Ausgestaltung des Rechtsschutzbedürfnisses dann gegeben, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch nicht gegeben. Außerdem verneinte das Gericht das Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 I DSGVO wegen fehlender Anhaltspunkte bezüglich der Unvollständigkeit der Auskunft. Ein solcher Anspruch würde bei Vorliegen der Voraussetzungen die Auskunft über verarbeitete, die Person betreffende personenbezogene Daten sowie weitere Informationen beinhalten. Dies bezieht sich auch auf Verarbeitungszwecke, Datenempfänger und die geplante Dauer der Speicherung.

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28. Dezember 2009

Das Feststellungsinteresse in der Fusionskontrolle nach Erledigung

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.05.2009, Az.: VI-Kart 9/08 (V)

Haben die Zusammenschlussbeteiligten bereits die Bedingungen des Kartellamts erfüllt und die Fusion vollzogen, so ist das für eine Entscheidung des Gerichts nach § 71 II 2 GWB erforderliche Feststellungsinteresse nur unter engen Voraussetzungen noch zu bejahen. Im vorliegenden Fall war weder eine Wiederholungsgefahr noch ein konkretes künftiges Vorhaben ersichtlich, auf welches die kartellbehördliche Entscheidung von präjudizieller Wirkung sein könnte. Die bloß theoretisch nicht auszuschließende Möglichkeit eines künftigen Vorhabens innerhalb des Prognosezeitraums reicht für eine Bejahung nicht aus.
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13. Juli 2009

Axel Springer AG unterliegt am BayVGH

Pressemitteilung des BayVGH zum Beschluss vom 07.07.2009, Az.: 7 BV 08.254

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.07.2009 die Klage der Axel Springer AG bezüglich der Übernahme der ProSiebenSat1 Media AG abgewiesen. Die Axel Springer AG begehrte, feststellen zu lassen, dass die Versagung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Kartellbehörden rechtswidrig war. Der BayVGH begründete den Beschluss mit dem fehlenden Feststellungsinteresse der Klägerin, da die Sache durch Aufgabe des Übernahmevorhabens erledigt sei und keine anderen Gründe für das Ergehen eines Urteils ersichtlich wären.

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