Inhalte mit dem Schlagwort „Flughafengebühren“

30. Oktober 2015

Flughafengebühren müssen gesondert ausgewiesen werden

Ein Smartphone und Flugtickets liegen auf einem Laptop.
Urteil des LG Berlin vom 26.06.2015, Az.: 15 O 367/14

Ein Luftverkehrsunternehmen muss bei einer Flugbuchung neben dem Endpreis sowie anfallenden Steuern und Gebühren auch die Flughafengebühr gesondert ausweisen. Zwar ist es im Allgemeinen nicht geboten, dass ein Unternehmen den Verbraucher über die kalkulierten Kostenbestandteile informiert, aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht sei eine zusätzliche Transparenz der Preisberechnung jedoch sinnvoll. Da Flughafengebühren ausschließlich bei Flugantritt anfallen, kann der Verbraucher diese bei Stornierung der Flugreise als ersparte Aufwendungen vom Luftfahrtunternehmen zurückfordern.

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05. Juni 2015

Anforderungen an die Preisangabe der Flughafengebühr bei Flugbuchungen

Weltkarte mit Modellflugzeug, Geld und Reisepässen
Urteil des LG Berlin vom 28.04.2015, Az.: 16 O 175/14

Flugpreise müssen stets als Gesamtpreise ausgewiesen werden, welche alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Gebühren beinhalten. Die im Gesamtpreis enthaltenen Steuern, Flughafengebühren und sog. „sonstigen Zuschläge“ müssen hierbei gem. Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 gesondert ausgewiesen werden. Die Zusammenfassung aller dieser neben dem reinen Beförderungspreis anfallenden Kosten unter dem Punkt „Steuern & Gebühren“ in einer Summe ist unzulässig.

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