Darf jeder in die Flugreisen-Affäre hineingezogen werden?
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2011, Az.: 7 U 39/11 Eine konkludente Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung einer Fotografie, kann durch einen fröhlichen Blick in die Kamera vorliegen. Allerdings beschränkt sich die Einwilligung auf eine Fotoberichterstattung über die Veranstaltung, in dessen Zusammenhang die Fotografie erstellt wurde.
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