Inhalte mit dem Schlagwort „Freihaltungsbedürfnis“

15. Juni 2012

„California“

Beschluss des BPatG vom 18.04.2012, Az.: 26 W (pat) 26/12 Bei dem Begriff "California" handelt es sich um eine freihaltungsbedürftige geographische Herkunftsangabe. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Herkunftsangabe von den jeweiligen Verkehrskreisen aktuell nicht mit der in Rede stehenden Warengruppe in Verbindung gebracht wird.
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03. November 2011

„Wirtschaft trifft Ehrenamt“

Beschluss des BPatG vom 18.08.2011, Az.: 27 W (pat) 558/10 Die Wortmarke "Wirtschaft trifft Ehrenamt" ist mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Die Marke wird vom angesprochenen Verkehr lediglich als anpreisender und bewerbender Werbeslogan mit Sachhinweis in Bezug auf den Vergleich, die Begegnung oder die Zusammenarbeit von Unternehmen und freiwilliger unentgeltlicher Tätigkeit verstanden. Es handelt sich um einen werbeüblichen Slogan, welcher unabhängig vom Anmelder im Internet bereits Verwendung gefunden hat. 
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28. Juli 2010

„Ulmer Münster“ jetzt auch als Bier

Beschluss des BPatG vom 17.06.2010, Az.: 27 w (pat) 514/10 Der Begriff "Ulmer Münster" kann als Marke für Waren wie Biere, Biermischgetränke und alkoholfreies Bier eingetragen werden. Insbesondere steht dem nicht das Schutzhindernis in Form des Freihaltungsbedürfnisses nach § 8 MarkenG entgegen. Der Ulmer Münster kommt weder als Herstellungs- oder Vertriebsstätte für die beanspruchten Waren in Betracht noch stellt die Bezeichnung für die beanspruchten Waren – und Dienstleistungen eine ernstzunehmende geografische Angabe dar. Mitbewerbern bleibt es grundsätzlich unbenommen auf die Lage ihrer Hotels, Wirtshäuser, etc. mit „am Ulmer Münster“ o.ä. neben einem Namen hinzuweisen.
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24. März 2009

„Saugauf“

Beschluss des BPatG vom 17.02.2009, Az.: 33 W (pat) 89/07

Ein hochgradiges Freihaltungsbedürfnis besteht bezüglich Begriffen, die den Bestimmungszweck von Waren oder Dienstleistungen beschreiben. Dabei gilt dies nicht nur für die Infinitivform des fraglichen Verbs, sondern erstreckt sich auch auf einfache Konjugationen. Dabei kommt es nicht auf die korrekte Schreibweise an, sondern lediglich auf den beschreibenden Aussagegehalt der Angabe.
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