Berichterstattung über wilde Kerle auch außerhalb des Kinos erlaubt
Beschluss des BVerfG vom 25.01.2012, Az.: 1 BvR 2503/09, 1 BvR 2499/09 Eine Berichterstattung über die beiden Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht, dass sie nach einer Randale von der Polizei verhört wurden, verletzt nicht deren Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Allein das junge Alter genügt nicht für den Vorrang des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Meinungsfreiheit. Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Abwägung erforderlich.
Weiterlesen