Inhalte mit dem Schlagwort „Funktionsweise“

06. Februar 2017

Markenschutz eines Zauberwürfels („Rubik’s Cube“)

Frau hockt auf dem Boden und spielt mit Zauberwürfel
Urteil des EuGH vom 10.11.2016, Az.: C-30/15 P

Bei der Anmeldung eines als Zauberwürfel bekannten „dreidimensionalen Puzzles“ muss die technische Funktion der Würfelform hinreichend beachtet werden. Denn die erkennbare Gitterstruktur auf den Außenseiten des Würfels ist mehr als eine abstrakte Form, sondern entfaltet eine technische Wirkung i. S. des absoluten Eintragungshindernis gem. Art. 7 e) ii) VO Nr. 40/94. Weiter würde sich ohne die Berücksichtigung der Drehbarkeit der Markenschutz auf alle Arten von würfelförmigen Puzzles erstrecken, unabhängig von ihrer Funktionsweise.

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23. November 2015

Zur Eintragung der Kitkat-Form als Marke

Roboterarm der in einer Fabrikhalle Schokolade produziert
Urteil des EuGH vom 16.09.2015, Az.: C-215/14

Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/95/EG ist dahingehend auszulegen, dass Zeichen, die aus der Form der Ware bestehen, nicht als Marke eingetragen werden können, wenn die Form der Ware durch die Art der Ware selbst bedingt ist oder zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sind. Technische Wirkung gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Richtlinie erfasst dabei die Funktionsweise der fraglichen Ware, nicht dagegen ihre Herstellungsweise.

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