Vorlagebeschluss des BGH an den EuGH zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie
Beschluss des BGH vom 18.03.2009, Az.: VIII ZR 149/08
Fraglich ist, nach Ansicht des BGH, ob Art.6 Abs.3 Spiegelstrich 3, Fall 3 der RL 1997/7/EG dahingehend auszulegen ist, dass ein Widerrufsrecht bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz über leistungsgebundene Lieferung von Strom und Gas nicht besteht. Dies könnte insbesondere der Fall sein, weil durch den sofortigen Verbrauch der Waren eine Rückgabe durch den Verbraucher unmöglich ist.
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