Inhalte mit dem Schlagwort „Gebot der Netzneutralität“

07. Juli 2023

„StreamOn“ der Telekom darf zunächst nicht weiterbetrieben werden

Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2019, Az.: 13 B 1734/18

Die für Telekomkunden hinzubuchbare Option „StreamOn“, welche es den Kunden erlaubt Videos und Audios zu streamen, ohne dass damit ihr mobiles Datenvolumen belastet wird, stellt nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität dar. „StreamOn“ verstoße gegen dieses Gebot, da die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung von „StreamOn“ verringert wird. Darüber hinaus verstoße „StreamOn“ auch gegen die Roaming-Verordnung der EU, da die Nutzung von „StreamOn“ im europäischen Ausland den Kunden von ihrem mobilen Datenvolumen abgezogen wird, während dies bei Kunden die „StreamOn“ in Deutschland nutzen grade nicht der Fall ist.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a