Inhalte mit dem Schlagwort „Gegenbeweis“

09. April 2015

Klausel, die Medienkontrollzuschlag in Höhe von 100% für ungenehmigte Nachauflagen regelt, ist wirksam

Buch liegt mit türkisem Buchrücken nach unten geöffnet da. Die Seiten bilden einen Fächer. Im Hintergrund befinden sich einige gestapelte Bücher
Urteil des LG Köln vom 23.10.2013, Az.: 28 O 263/13

Eine AGB-Klausel, die für ungenehmigte Nachauflagen von Buchcovern neben dem Lizenztarif einen Zuschlag in Höhe von 100 % vorsieht, ist inhaltlich wirksam. Denn diese Vertragsstrafe fungiert als Druckmittel, um die Meldung von Nachauflagen, über die der Lizenzgeber keinen Überblick hat, zu garantieren. Da sich der Zuschlag stets am Normaltarif orientiert, ist er abhängig vom Umfang der Nutzung und der Höhe der Auflage. Aus diesem Grund liegt keine unangemessene Benachteiligung des Lizenznehmers vor.

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30. Juni 2011

Zu den AGB-Klauseln eines Prepaid-Vertrages von einem Mobilfunkanbieter

Beschluss des LG Kiel vom 17.03.2011, Az.: 18 O 243/10

Eine Klausel in den AGBs eines Mobilfunkanbieters, welche eine einseitige Preisänderungsmöglichkeit für Prepaid-Verträge zugunsten des AGB-Verwenders ermöglicht, kann gegen § 308 Abs. 1 Nr. 4 BGB verstoßen und daher unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn die entsprechende Klausel weder einen Grund für eine Preisänderung nennt, noch Anhaltspunkte dafür liefert, wann sich ein Kunde auf eine Preisänderung einstellen oder eine solche kalkulieren kann. Darüber hinaus verstößt eine solche Klausel auch gegen das Transparenzverbot des § 307 Abs. 1 BGB, sofern die Klausel nicht klar und verständlich ist. Eine Preisänderungsklausel muss hierfür derart konkretisiert sein, dass der Vertragspartner das Risiko einer Preisänderung kalkulieren und anhand der Klausel nachvollziehen kann. Zudem verstößt sie grundsätzlich auch gegen § 307 Abs. 1 BGB i.V.m. § 305 Abs. 2 BGB.
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