Videoüberwachung des privaten Grundstückseingangs ist zulässig
Hauseigentümer dürfen ihren privaten Grundstückseingang samt eines sich unmittelbar davor befindlichen schmalen Gehwegstreifens per Videokamera überwachen. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Passanten wird dabei in der Regel nicht verletzt.