„gelbgewinnt“ gewinnt Markenstatus
Beschluss des BPatG vom 01.12.2010, Az.: 29 W (pat) 161/10 Die Wortmarke "gelbgewinnt" besteht zwar aus einfach deutbaren Bestandteilen, ist jedoch in ihrer Gesamtform nicht Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs. Auch können die Bedeutungen der Wörter "gelb" und "gewinnt" sowie die Verbindung aus beiden auf vielerlei Art verstanden und interpretiert werden. Dieser verständnisnotwendige Interpretationsraum begründet die Unterscheidungskraft und Markentauglichkeit von "gelbgewinnt".
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