Flugverspätung à la EU
Urteil des BGH vom 28.05.2009, Az.: Xa ZR 113/08:
a) Der Flugbeförderungsvertrag ist regelmäßig nicht auf ein absolutes Fixgeschäft gerichtet.
b) Die Verspätung eines Flugs begründet regelmäßig keinen Sachmangel der Beförderungsleistung.