Zum Streitwert bei unerlaubter Fotonutzung im geschäftlichen Verkehr
Beschluss des OLG Hamm vom 06.09.2016, Az.: 32 SA 49/16
WeiterlesenEine geringere Bewertung des Streitwertes ist nur dann als zulässig anzusehen, wenn von einer einmaligen Nutzung eines Fotos durch Private oder Kleingewerbetreibende in einer zeitlich begrenzten Auktion auszugehen ist.